Taico Visa- und Konsularservice

TAICO Travel  Trade Inh. Stefan Knoll e. K.

Engelroder Weg 7

D-13435 BERLIN

Tel. +49 (0) 30 43776900


Ab sofort 09. August 2023 bis Ende Dezember 2023 entfällt die Verpflichtung zu Abgabe der Fingerabdrücke bei Beantragung von Geschäftsvisa

für eine oder zwei Einreisen, für Touristenvisa und für Visa zu Familienbesuchen! Sie können Ihr Visum über TAICO  wie früher direkt auf dem Postwege beantragen!


Neueste Bestimmungen ab 29.04.2023

Neueste Bestimmungen zur Einreise nach China ab 29. April 2023

Ab dem 29. April 2023 wird für Fluggäste, die nach China reisen, lediglich ein selbst durchgeführter COVID-19-Schnelltest (Antigentest) benötigt, der innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug durchgeführt wurde. Die Nachweispflicht eines negativen PCR-Testergebnisses entfällt somit und Fluggesellschaften sind nicht länger dazu verpflichtet, den Testbericht vor dem Boarding zu überprüfen.


Um Reisenden bei der Vorbereitung ihrer Reise behilflich zu sein, hat die chinesische Botschaft ihre Richtlinien zur Vorbeugung von COVID-19 für Reisende nach China aktualisiert („Guidelines for the Prevention and Control of COVID-19 for Travelers to China“), die unten zu finden sind. Bitte lesen Sie die Anweisungen sorgfältig durch und befolgen Sie sie, um Ihre Reise nach China entspannt und reibungslos zu gestalten.

Fluggäste müssen innerhalb von 48 Stunden vor Abflug einen COVID-19-Schnelltest per Antigen-Kit durchführen lassen oder alternativ einen PCR-Test. Mit einem negativen Testergebnis können sie unmittelbar nach China einreisen. Bei einem positiven Testergebnis sollten sie ihre Reise verschieben, bis ein negatives Ergebnis vorliegt.

  1. Nach  dem Erhalt des negativen Testergebnisses sollen die Reisenden das Ergebnis in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes eintragen. Dies kann z. B. über WeChat (Stichwort: Customs Pocket Declaration), die App des Zollamtes oder die Website   https://htdecl.chinaport.gov.cn   erfolgen.
  2. Die Fluggesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, die Ergebnisse des Antigen-Schnelltests oder den PCR-Testbericht zu überprüfen.
  3. Während des gesamten Fluges sollten Reisende dennoch strikt die COVID-19-Präventionsmaßnahmen der Fluggesellschaft befolgen, um ein eventuelles Infektionsrisiko zu verringern.
  4. Nach der Ankunft am Zielflughafen müssen die erforderlichen Zollformalitäten mit dem erworbenen Gesundheitserklärungscode* erledigt werden. Reisende, bei denen die Gesundheitserklärung und das Ergebnis der routinemäßigen Infektionskontrolle durch das Zollamt unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen weiterreisen. Das Zollamt führt jedoch stichprobenartige zusätzliche Infektionskontrollen durch. Einreisende, bei denen die Gesundheitserklärung Auffälligkeiten aufweist und/oder die Symptome wie Fieber zeigen, werden gebeten, mit dem Zoll bei den erforderlichen epidemiologischen Untersuchungen und medizinischen Screenings zusammenzuarbeiten und sich den erforderlichen Probenentnahmen und Tests auf relevante Infektionskrankheiten zu unterziehen.


                                       * Füllen Sie bitte dieses Formular aus: https://htdecl.chinaport.gov.cn/htdeclweb/home/pages/healthDeclare/declare.html

                                         und klicken am Ende auf  "Submit". Sie erhalten darufhin  Ihre Health Declaration ID in Form eines QR-Codes zurück 

                                         übermittelt. Dieser ist bei der Einreisekontrolle vorzuzeigen. Der Code sollte nicht zu früh angefordert werden, da er nur 

                                         für einen begrenzten Zeitraum gültig ist.



5. Fluggäste, die weder auffällige Symptome aufweisen noch in der Gesundheitserklärung Unregelmäßigkeiten angeben, dürfen nachdem sie die

    Einreiseformalitäten erledigt haben uneingeschränkt an ihren Zielort weiterreisen. Die Grenzpolizei behält sich jedoch das Recht vor, 

    stichprobenartig zusätzliche Infektionskontrollen durchzuführen.


Passagiere, deren Gesundheitserklärung Auffälligkeiten aufweisen oder bei denen sich Symptome wie Fieber zeigen, werden aufgefordert, mit den Grenzbeamten zu kooperieren und sich epidemiologischen Untersuchungen und medizinischen Screenings zu unterziehen. Diese schließen die erforderlichen Probenentnahmen und Tests auf relevante Infektionskrankheiten ein.



6. COVID-Prävention am Zielort: Bitte halten Sie sich nach der Einreise strikt an alle geltenden Anti-Corona-Regeln vor Ort in China.



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