Taico Visa- und Konsularservice

TAICO Travel  Trade Inh. Stefan Knoll e. K.

Engelroder Weg 7

D-13435 BERLIN

Tel. +49 (0) 30 43776900


Ab sofort 09. August 2023 bis Ende Dezember 2023 entfällt die Verpflichtung zu Abgabe der Fingerabdrücke bei Beantragung von Geschäftsvisa

für eine oder zwei Einreisen, für Touristenvisa und für Visa zu Familienbesuchen! Sie können Ihr Visum über TAICO  wie früher direkt auf dem Postwege beantragen!


agb-taico

Geschäftsbedingungen der Fa. TAICO T&T Inh. Stefan Knoll e.K.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TAICO Travel &Trade Inh. Stefan Knoll e. K. für die Besorgung von Reise-Visa


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Wir (Auftragsnehmer) handeln ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.


Die von uns angebotene Dienstleistung beinhaltet die Überprüfung der eingereichten Visa-Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit im Sinne der Anforderungen der jeweiligen Konsulate, die Veranlassung der Vorlage und Abholung der Antragsunterlagen dort selbst auf einem geeigneten Wege, sowie die Rücksendung an die vom Auftraggeber gewünschte Adresse. Für die inhaltliche Richtigkeit ist allein der Antragsteller verantwortlich. (Rechtliche) Beratung ist nicht Vertragsgegenstand! Eine Pflicht des Auftragsnehmers zur Überprüfung der erteilten Visa auf Übereinstimmung mit den Daten der Antragsteller ebenso wie auf Übereinstimmung mit den geplanten Reisedaten besteht ausdrücklich nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit für durch uns erteilte Auskünfte. Änderungen im Antragsverfahren oder auch die vollständige temporäre Aussetzung der Bearbeitung von Visaanträgen können durch die Konsulate jederzeit, ohne Vorankündigung in Kraft gesetzt werden, gegen diese Maßnahmen sind keine Rechtsmittel möglich.


Verbindliche Informationen erteilen ausschließlich die jeweils zuständigen Konsulate oder Einwanderungsbehörden. Diese gelten i.d.R. zum Zeitpunkt der Erteilung und weiter auf unbestimmte Dauer, können aber ebenfalls jederzeit geändert oder für nichtig erklärt werden. Es empfiehlt sich daher, sich die Auskünfte schriftlich mit dem Namen des/der auskunftserteilenden Person und Behörde geben zu lassen.


Bitte kaufen Sie kein Ticket, bevor Sie Ihr Visum in Händen haben.


2. Eingehende Visaanträge werden unverzüglich bearbeitet und, sofern dem Auftragsnehmer alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dem jeweils zuständigen Konsulat auf geeignetem Wege zugeführt. Wunschtermine für die Bearbeitung können aus organisatorischen Gründen keine Berücksichtigung finden. Die Fa. TAICO führt grundsätzlich keine Terminarbeiten aus! Die vom Auftragsnehmer erwünschten Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten stellen für uns lediglich einen unverbindlichen Richtwert dar. Die Entscheidung über die Konsulats-Durchlaufzeiten ebenso wie die Erteilung, Art und Dauer des Visums trifft allein das jeweilige Konsulat.


Unvollständige oder fehlende Unterlagen können zu erheblicher Verlängerung der Bearbeitungszeiten führen. Es liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers die Antragsunterlagen terminlich so einzureichen, dass ihm bzw. dem/den Reisenden zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in das visapflichtige Land ein gültiges Visum bzw. gültige Visa vorliegen, ebenso, dass die zu beantragenden Visa die gewünschte Aufenthaltsdauer am Reiseziel in Übereinstimmung mit den gültigen Visabestimmungen abdecken. Mit unvorhergesehenen Verzögerungen, gleich welcher Art, muss grundsätzlich gerechnet werden. Wiederholtes Anmahnen des Nachreichens von fehlenden Unterlagen ist nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 2 Vertragsabschluss
Mit Eingang Ihres Passes/der Pässe und dem unterschriebenen Auftragsformular, durch welches Sie den Auftrag erteilen und unsere AGB als Grundlage des Dienstleistungsvertrages anerkennen, gilt der Auftrag als erteilt. Die Vorlage des Visumantrages/der Visa-Anträge beim jeweiligen Konsulat kann jedoch erst erfolgen, wenn dem Auftragsnehmer die entsprechenden Visum-Antragsformulare vollständig und korrekt, entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Konsulates, lesbar ausgefüllt, unterschrieben, mit der geforderten Art und Anzahl an Passbildern und, je nach zu beantragender Visumart, ggf. weitere vom Konsulat geforderte Nachweise vorliegen. Änderungen oder Auftragserweiterungen sind, vor Einreichung der Visaanträge bei den jeweiligen Konsulaten, wenn es für die rechtzeitige Erteilung und/oder Rücksendung der Visa erforderlich ist, auch telefonisch möglich.


Auftragsstornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Unvollständige, fehlerhafte oder
unlesbar ausgefüllte Anträge / Aufträge versuchen wir mit Ihrer Hilfe telefonisch oder per E-Mail zu komplettieren. Für den erhöhten Aufwand berechnen wir je Einzelfall 17,85 € inkl. MwSt.


Die Kommunikation zwischen Auftragsnehmer und Auftraggeber erfolgt vornehmlich auf elektronischem Wege. Der
Auftraggeber ist zwecks reibungslosem Ablauf verpflichtet, nach Versand seiner Antragsunterlagen an die Fa. TAICO bis zum Empfang seines Visums regelmäßig seine E-Mails und den dazugehörigen Spam-Ordner auf Posteingänge bzw. Nachforderungen von Belegen zu seinem Visumantrag zu überprüfen. Nachteile die dem Auftraggeber aufgrund nicht gelesener, nicht zur Kenntnis genommener oder ungelesen gelöschter an ihn gerichteter E-Mails entstehen, gehen auf sein eigenes Risiko.


Bitte schicken Sie keine Unterlagen, wenn Sie nicht mit diesen Regelungen einverstanden sind!


§ 3 Zahlung

Von uns per Post oder E-Mail/PDF versandte Rechnungen enthalten Barleistungen und sind sofort nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Die Leistungszeit ist damit auch der Zeitpunkt der Fälligkeit – Es gilt somit § 271 Absatz 1 BGB als Ausdruck des Parteiwillens als vereinbart. Danach hat der Schuldner sofort zu leisten, das heißt sowohl Fälligkeit und Erfüllbarkeit treten sofort ein. Wir versenden bearbeitete, visierte Pässe nach Zahlungseingang bei uns. Unabhängig davon steht es dem Auftraggeber frei, seinen Pass nach telefonischer Rücksprache persönlich in unserem Büro in Berlin abzuholen. Reisepässe und oder Visa werden nicht an dritte Personen ausgehändigt.




Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste/n Forderung/en angerechnet. Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn diese entweder unstreitig oder rechtskräftig sind. Bei unklaren/widersprüchlichen Aufträgen die, weil Sie beispielsweise telefonisch nicht erreichbar sind, nicht aufzuklären sind, Ihr Auftrag aber vom Charakter her erkennen lässt, dass die Bearbeitung keinen Aufschub duldet, werden wir für Sie das bestmögliche Visum beantragen. In einem solchen Falle, oder wenn wir Zweifel an der Durchsetzung unserer Forderungen

haben behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag per Nachnahme zu erheben. In diesem Falle werden zusätzlich zum Rechnungsbetrag die Nachnahmegebühren (UPS) berechnet.


§ 3.1 Zahlungsverzug

Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder derselben unbegründet und ohne den Auftragnehmer zu informieren widersprochen, so gerät der Kunde unmittelbar und ohne Mahnung in Verzug. Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein

geringerer Schaden entstanden ist.


§ 4 Haftung und Beschränkung

(1) Wir haften wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Durchführung Ihres Auftrages. Da aber alle Entscheidungen über Annahme, Erteilung oder Ablehnung von Visa oder anderen Konsulardienstleistungen bei den zuständigen Botschaften und Behörden liegen, können wir für den Erfolg Ihres Auftrages grundsätzlich keine Gewähr übernehmen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für erteilte Auskünfte. Wir übernehmen ausdrücklich auch keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Sie bzw. Ihren Auftrag haben.


(2) Wir haften nicht für den Verlust Ihrer Unterlagen oder für Versäumnisse oder Fehler durch die Konsulate oder Behörden. Dadurch evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.


Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Pass bzw. seine Dokumente unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung der gewünschten Leistung mit den von uns berechneten bzw. gelieferten Leistungen und Auslagen zu überprüfen. Sollte ein Mangel unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Dokumente bei Ihnen anzuzeigen.


Nach Ablauf der Rügefrist können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Sonstige Ansprüche wegen nicht

vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Leistung uns gegenüber geltend zu machen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dieses in Schriftform tun.


(3) Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag ist, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, auf den 2-fachen Auftragswert beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vorliegt noch Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden bzw. ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit gegeben ist.


(4) Für den Verlust von Reisedokumenten (Pässen) haften wir, soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, im Höchstfall mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzdokumenten. Die Haftung für den Verlust Ihrer Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus.

Da die Konsulate i.d.R. keine spezifischen Einlieferungsquittungen für die eingereichten Dokumente herausgeben, gilt unser Bearbeitungsvermerk auf Ihrem Auftragsformular als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung / Visumbeantragung im jeweiligen Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische) Einlieferungsquittung der Post als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit Ihnen gilt.


(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Störungen das Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung

beizutragen und Schäden so gering wie möglich zu halten. Leistungsträger oder sonstige betriebsfremde Personen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.


§ 5 Auftragsstorno, Änderungen

(1) Aufträge zur Visa-Beantragung können nur in Ausnahmefällen, vor Abgabe der Unterlagen beim Konsulat des Reiselandes, zurückgezogen werden. Auf jeden Fall ist eine Entschädigung für unsere Aufwendungen in Höhe von 23,80 Euro sowie die Gebühr für die Rücksendung Ihrer Unterlagen auf dem von Ihnen gewünschten Versandwege zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine bzw. geringere Kosten entstanden sind.



(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen für die Ausführung des Auftrages notwendig werden und dadurch das Risiko des nicht rechtzeitigen Eintreffens Ihres Visums/Ihrer Visa bzw. Dokumente vermindert werden kann. Eventuelle Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Eine Garantie für die rechtzeitige Zustellung der Dokumente entsteht dadurch nicht.


§ 6 Gerichtsstand

Als Gerichtstand wird im kaufmännischen Verkehr für beide Seiten Berlin vereinbart. Es wird die Anwendung des deutschen

Rechts vereinbart.

TAICO T&T / Stefan Knoll e. K.

Berlin, den 28.02.2003

(Letzte Erweiterung/Änderung am 05.04.2018

AGB 

Impressum 


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