Taico Visa- und Konsularservice

TAICO Travel  Trade Inh. Stefan Knoll e. K.

Engelroder Weg 7

D-13435 BERLIN

Tel. +49 (0) 30 43776900


Ab sofort 09. August 2023 bis Ende Dezember 2023 entfällt die Verpflichtung zu Abgabe der Fingerabdrücke bei Beantragung von Geschäftsvisa

für eine oder zwei Einreisen, für Touristenvisa und für Visa zu Familienbesuchen! Sie können Ihr Visum über TAICO  wie früher direkt auf dem Postwege beantragen!




China-Visum für Geschäftsreisende, Touristen, Besuche, Studium und und Arbeit.

So einfach geht's!


           Zu den Anträgen:

Legalisation von Dokumenten

Wenn Sie ein Visum für die Volksrepublik China beantragen möchten, gibt es verschiedene Visatypen, die je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer ausgewählt werden können.


Personen aus allen deutschen Bundesländern können ihr China Visum in Berlin beantragen. Ansonsten müssen sie bei den für ihren Wohnsitz zuständigen Konsulaten bzw. CVASC China Visa Centern vorsprechen.


China-Visum für Geschäftsreisende, Touristen, Besuche, Studium und und Arbeit:

So einfach geht's: Fingerabdrücke zur Visumbeantragung für die VR China: In der Regel müssen Sie als Antragsteller für ein China-Visum in einem für Sie zuständigen China Visa Center oder in Berlin Ihre Fingerabdrücke abgeben. Dies ist eine rel. neue Anforderung, die ab Mitte Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Dies gilt für jeweils 5 Jahre nach der letzten Fingerabdruck-Abgabe. Innerhalb dieser 5 Jahre können Sie Ihr Folge-Visum / Ihre Folge-Visa wieder über eine Agentur Ihrer Wahl (am besten über Berlin) auf dem Postwege beantragen. Bestimmte Personen sind von dieser Anforderung ausgenommen sein, wie z.B. Kinder unter 14 Jahren, Personen mit physischen Behinderungen oder Personen, die aus medizinischen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen für ein China-Visum je nach Art des Visums und Ihrer Staatsangehörigkeit variieren können. Es empfiehlt sich, die spezifischen Anforderungen im Voraus zu überprüfen und sich bei Bedarf an die zuständige Botschaft, das zuständige Konsulat oder die Agentur Ihres Vertrauens zu wenden.


Hier sind die gängigsten Visa-Typen und die damit verbundenen Anforderungen an die benötigten Unterlagen:


Hier sind die gängigsten Visa-Typen für China-Reisen und die dazugehörigen Anforderungen an die benötigten Unterlagen:

   
Geschäftsvisum (M-Visum):
           
- > Standard-Aufenthaltsdauer: 30 Tage

           - > in plausibel begründeten Fällen 90 Tage


           Erforderliche Unterlagen:
           1. Ein Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
*
           2. Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit bei Einreise und einer völlig freien  Seite
           3. Ein Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
           4. Einladungsschreiben von einem chinesischen Unternehmen oder einer chinesischen Organisation
           
 
 Touristenvisum (L-Visum):
           Maximale Aufenthaltsdauer: 30 Tage oder entsprechend der vorgelegten Flugtickets auch über 30 Tage


         
 Erforderliche Unterlagen:
           1.Ein Vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
*
           2. Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit bei Einreise und einer völlig freien Seite
           3. Ein Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
           4. Eine Kopie der Flug- und Hotelreservierung
           5. Nachweis über den Reisezweck, z. B. Reiseroute oder Einladungsschreiben von einem chinesischen Tourismusunternehmen

 
 Studentenvisum (X-Visum):
         
Erforderliche Unterlagen:
           1. Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular
*

           2. Formular JW2 im Original und in Kopie in Zusammenhang mit der Visa-Genehmigung die von der zuständigen chinessichen

               Behörde ausgstellt wurden
           3. Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit bei Einreise und einer völlig freien Seite
           4. Ein Aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
           5. Zulassungsbescheid von einer chinesischen Hochschule oder Universität
           6. Bescheinigung über die Unterkunft in China

 
Besuchervisum:
     
 Grundlegende Voraussetzungen:

           1. Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular *
           2. Gültiger Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit und einer leeren Seite
           3. Detaillierter Reiseplan mit Flug- und Hotelbuchungen
           4. Nachweis über eine bestätigte Rückreise oder Weiterreise aus China

           5. Ggf. ein Einladungsschreieben der zu besuchenden Person oder Familie
     
         
 * Bei dem Visumantragsformular handelt es sich um das umfangreiche offizielle Formular der chinesischen Behörden. Die Einreichung kann               entweder über eine Agentur, beispielsweise Taico T&T in Berlin, erfolgen oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im für Sie                   zuständigen China-Visum-Center (CVASC) in Berlin oder Frankfurt. Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung ohne Terminvereinbarung                   nicht aktiviert und nicht weiterbearbeitet werden kann.

             Sofern Sie nach dem 16. Dezember 2019 noch keine Fingerabdrücke hinterlegt haben, ist ein persönliches Erscheinen im CVASC-Center                 unvermeidlich. In Berlin und Frankfurt stehen Mitarbeiter der Firma TAICO zur Verfügung, die Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten                     behilflich sind. Nach Abgabe der Fingerabdrücke kümmern sie sich um die weiteren Formalitäten und können Ihren visierten Pass nach                     Bearbeitung wieder abholen und an Sie zurückschicken. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche (Express-Bearbeitung innerhalb                   von 1 Werktag ist gegen zusätzliches Entgelt möglich). Bitte beachten Sie, dass es derzeit keine Same-Day Bearbeitung gibt. Eine                             postalische Beantragung ist nicht direkt möglich, sondern nur über eine Agentur.


             Wichtig: Die genauen Anforderungen können je nach Einzelfall und den aktuellen Regelungen variieren. Daher wird dringend empfohlen,                 die chinesische Botschaft, das Konsulat oder eine spezialisierte Agentur für Visa-Angelegenheiten zu konsultieren, um ie aktuellsten                         Informationen zu erhalten und den Antragsprozess zu erleichtern.

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Das Q1-Visum und das Q2-Visum

sind Besuchervisa für Verwandte von in China ansässigen Staatsbürgern oder Ausländern mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Visaarten liegt in der Dauer des Aufenthalts und der Möglichkeit zur Arbeit in China.


Das Q1-Visum ist ein Langzeitvisum, das für einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen in China ausgestellt wird. Es dient in der Regel Familienmitgliedern, die für einen längeren Zeitraum in China leben möchten. Inhaber eines Q1-Visums können außerdem eine Arbeitserlaubnis in China beantragen.


Das Q2-Visum ist ein Kurzzeitvisum, das für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen in China ausgestellt wird. Es richtet sich meist an Familienmitglieder, die für einen kurzen Zeitraum nach China reisen möchten. Inhaber eines Q2-Visums haben jedoch keine Arbeitsberechtigung in China.


Beide Visumarten haben ähnliche Anforderungen, wie den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, einen gültigen Reisepass und eine Einladung von einem Familienmitglied in China. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach individueller Situation variieren können. Daher ist es ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzubereiten.


Arbeitsvisum für China

Um ein Arbeitsvisum für China zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Arbeitgeber in China finden, der bereit ist, Sie einzustellen und Ihnen eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Anschließend müssen Sie einen Antrag auf ein Z-Visum bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder in dem Land stellen, in dem Sie derzeit legal arbeiten oder wohnen

.

Für die Beantragung eines Z-Visums müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:


  • Einen gültigen Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten und mindestens einer leeren Seite.
  • Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für das Z-Visum.
  • Eine Arbeitsbescheinigung oder ein Einladungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber in China, das Ihre Stelle, den Arbeitsort und die Dauer des Aufenthalts in China beschreibt.


  • Ein Gesundheitszeugnis, das von einer anerkannten Gesundheitsbehörde oder einem Krankenhaus in Ihrem Heimatland oder dem Land, in dem Sie derzeit legal arbeiten oder wohnen, ausgestellt wurde, ist erforderlich.


  • Ebenso benötigen Sie einen Strafregisterauszug, der nachweist, dass Sie kein Vorstrafenregister haben.

(Polizeiliches Führungszeugnis)


  • Stellen Sie sicher, dass das Foto den chinesischen Visumanforderungen entspricht.


  • Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kann es sein, dass Sie ein persönliches Interview oder eine biometrische Erfassung durchführen lassen müssen.
  • Sobald Ihr Z-Visum genehmigt wurde, können Sie nach China reisen. Innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft sollten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung bei den örtlichen Behörden beantragen.
  • Diese Aufenthaltsgenehmigung ist normalerweise für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn Sie weiterhin für denselben Arbeitgeber arbeiten möchten.
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Keine Vorstrafen:


Es ist wichtig, dass Sie keine Vorstrafen oder rechtlichen Probleme in China oder anderen Ländern haben, um für ein Visum in Frage zu kommen.

Bitte beachten Sie, dass diese Voraussetzungen je nach Art des beantragten Visums und Ihrem Reisezweck variieren können. Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung über die spezifischen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzubereiten.

Es ist zu beachten, dass die genauen Anforderungen und der Ablauf der Antragsstellung von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land abhängen können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen zu informieren und sich an die örtlichen Behörden zu wenden, um Hilfe bei der Antragsstellung zu erhalten.


Die Firma TAICO ist kein Organ der chinesischen Behörden. Wir sind eine unabhängige deutsche Visumagentur und Reisedienstleister seit 1987


Unsere Dienstleistungen

TAICO ist ein Reisedienstleister und blickt auf über 35 erfolgreiche Jahre zurück. Wir helfen zuverlässig und mit großer Erfahrung bei der Besorgung von Reise-Visa für visapflichtige Länder. Sie erhalten von uns wichtige Informationen zu den Visa-Bestimmungen, wir beraten Sie und stellen kostenfrei die erforderlichen Formulare zur Verfügung. Auf Wunsch bieten wir Ihnen Visa-Komplettservice.

 


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Express-Visum

Ihre persönliche Beraterin / Ihr persönlicher Berater weiß, was zu tun ist. Flache Hierarchien, verbunden mit minimierten Verwaltungsstrukturen versetzen uns in die Lage, effektiv und gleichzeitig effizient zu handeln.

Die daraus resultierende verbesserte Kommunikation ermöglicht kürzere Wege und eine deutlich höhere Reaktionsfähigkeit zu Ihrem Vorteil.

 


Exzellenter Service

Wir nehmen Ihnen einzelne Wege ab oder bieten Ihnen den rundum-komplett Service wie Erstellen Ihrer Anträge, Prüfen Ihrer Unterlagen auf Übereinstimmung mit den Vorschriften des jeweiligen Reiselandes sowie Einreichen, Abholen und Zurücksenden des visierten Passes.

Wir kümmern uns um Ihre Einreise-Genehmigung/en damit Sie sich den wichtigeren Aufgaben zuwenden können.



Das Plus für Reiseveranstalter

Der Visum-Service mit jahrzehntelanger Erfahrung und besten Kontakten zu Ihrem Vorteil.

Die China Visum Spezialisten.

TAICO bietet Reiseveranstaltern effiziente Unterstützung bei der Beantragung von Visa für Reisegruppen und Einzelreisende.

Mit unseren für ihr Unternehmen individualisierten Antrags- und Formularpaketen können Reiseveranstalter Visa- und Legalisationsanträge für alle Teilnehmer einer bestimmten Reise gemeinsam stellen.




Weshalb TAICO bei der Visabesorgung für Sie immer erste Wahl sein sollte:

TAICO besorgt Visa für Einwohner aller deutschen Bundesländer, unabhängig von Ihrem Wohnort.

TAICO ist ein eingesessenes deutsches Unternehmen und blickt auf über fünfunddreißig erfolgreiche Jahre zurück.

In der Hauptstadt sind wir stets präsent, haben in langen Jahren gewachsene Verbindungen zu den einschlägigen Auslandsvertretungen aufgebaut und können in Ihrem Interesse oft kurze Wege einschlagen. Unsere Mitarbeiter entstammen sämtlich der internationalen und asiatischen Reisebranche und sind darin bestens vernetzt. Bei der Beauftragung von TAICO geben Sie Ihr Anliegen in erfahrene, sichere und kompetente Hände. Unser Know-how ist Ihr Gewinn.


Wir können Ihnen das Ausfüllen der teilweise recht komplizierten Visaanträge ebenso wie die zeit- und kostenintensive Anreise zum Konsulat ersparen. Wir erledigen die Besorgungen in Vertretung für Sie. Unsere Mitarbeiter erstellen für Sie Anträge, sehen die von Ihnen gelieferten Antragsunterlagen vor dem Einreichen durch. Sie werden von uns umgehend informiert, wenn etwas fehlen oder nicht den Anforderungen entsprechen sollte, was in vielen Fällen zu einer  höchst ärgerlichen Zurückweisung des Antrages führen könnte. Erst wenn alles nach unserem Ermessen in Ordnung ist, werden wir Ihre Unterlagen im Konsulat einreichen.


TAICO ist weder Organ einer Regierung noch mit einer Regierungsorganisation verbunden.



Visumbeschaffung ist eine Leistung ohne Erfolgsübernahme-Garantie. Die Visa-Erteilung liegt allein in der Entscheidungsbefugnis des Einreisestaates und kann vom Servicebüro nicht beeinflusst werden.

Die Konsulate raten, keine Tickets zu kaufen, bevor man ein gültiges Visum in Händen hat.


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 Rechtshinweis:
Wir erteilen Auskünfte nach bestem Wissen, für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Beantragung von Visa ist seit je mit gewissen Unvorhersehbarkeiten verbunden. Informationen gelten zum Status quo und weiter auf unbestimmte Dauer. Sie können jederzeit unmittelbar geändert oder für nichtig erklärt werden. Es empfiehlt sich daher, sich wichtige Auskünfte schriftlich mit dem Namen und Dienstgrad des/der Auskunft erteilenden Person und Behörde geben zu lassen. Die Konsulate raten, kein Ticket zu kaufen, bevor Sie Ihr Visum in Händen haben. Als Anlage zum Antrag auf ein China Visum oder Russland Visum sind zwar gültige Reservierungen gefordert, die Tickets müssen aber noch nicht ausgestellt sein.




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